Allgemeine Vertragsbedingungen Academia Schulen
Diese allgemeinen Vertragsbedingungen sind integrierter Bestandteil der Schulungsverträge. Der Vertragsabschluss erfolgt durch die Unterzeichnung des Schulungsvertrages durch die Schülerin/den Schüler resp. deren gesetzlichen Vertretern (Eltern, Vormundschaft, u. ä.), nachstehend «Vertragspartner», mit der Academia Schools AG, Binzmühlestrasse 15, 8050 Zürich, nachstehend «Academia». Sie gelten für alle Studiengänge, für deren Besuch mit der Academia Verträge abgeschlossen werden. Mit der Anmeldung für einen Studiengang erklären sich die Vertragspartner mit diesen allgemeinen Vertragsbedingungen einverstanden und an sie gebunden.
Bestimmte Dienstleistungen der Academia können jeweils separaten Vertragsbedingungen und/oder Anmeldebedingungen unterliegen, wodurch die Regelungen dieser AVB ergänzt werden. Auf diese wird im Zusammenhang mit der jeweiligen Dienstleistung gegebenenfalls gesondert hingewiesen. Soweit diese separaten und besonderen Bedingungen für einzelne Leistungsbereiche von den Vorschriften dieser AVB abweichen, gelten die Regelungen der besonderen Bedingungen vorrangig gegenüber der jeweiligen Regelung dieser AVB.
Vertragsabschluss und Pflichten der Vertragsparteien
Die Vertragspartner haften für die Pflichten, die sie durch den Schulungsvertrag eingehen, je einzeln solidarisch.
Diese Solidarhaftung wird auch durch eine allfällige spätere Änderung des Zivilstandes nicht beseitigt.
Die Vertragspartner haften für die Pflichten, die sie durch diesen Schulungsvertrag eingehen, auch wenn die Schülerin/der Schüler die Volljährigkeit erreicht.
Die Vertragspartner erklären sich mit der Schulordnung, dem Verhaltenskodex bzw. dem Schulhandbuch einverstanden.
Tritt die Schülerin/der Schüler trotz zustande gekommenem Schulungsvertrag nicht in die Schule ein, steht der Academia eine Umtriebsentschädigung und Stornogebühr in der Höhe dreier Monatsschulgelder zu.
Academia kann in Absprache mit den Vertragspartnern die ersten zwölf Schulwochen nach Schuleintritt als Probezeit festlegen. Während der Probezeit ist ein Schulaustritt der Schülerin/des Schülers jederzeit möglich; das Recht des Rücktritts vom Schulungsvertrag steht während dieser Zeit den Vertragspartnern, als auch der Academia zu. Nach Ablauf der Probezeit erfolgt der Entscheid über eine definitive Aufnahme. Stillschweigen gilt gegenseitig als Bestehen der Probezeit. Falls die Probezeit nicht erfolgreich verlaufen ist, wird von der Schulleitung der Austrittszeitpunkt festgelegt. Dem Entscheid einer nicht erfolgreichen Probezeit geht ein Austausch zwischen den Vertragspartnern und der Schulleitung voraus.
Der Unterricht wird durch fachlich qualifizierte Personen und auf zeitgemässen methodisch-didaktischen Grundlagen erteilt. Die Besetzung und Gestaltung des Unterrichts erfolgen durch die Academia. Die Schule ist berechtigt, während der Laufzeit des Schulungsvertrages Lehrpersonen auszuwechseln. Ein Anspruch auf Unterricht bei einer bestimmten Lehrperson besteht nicht. Wird ein ganzer Studiengang definitiv abgesagt, werden die bereits bezahlten Gebühren zurückerstattet. Jeglicher Ersatz von weiteren Kosten ist ausgeschlossen. Der Abschluss des Schulungsvertrages stellt keine Garantie für die Erlangung des angestrebten Ausbildungszieles dar.
Muss der reguläre Unterricht aufgrund behördlicher Anweisungen, Pandemien, ähnlicher Ereignisse oder höherer Gewalt methodisch umgestellt werden (z. B. auf Distance Learning), gilt die Unterrichtsleistung als erbracht, und es besteht kein Anspruch auf Schulgeldminderungen oder -rückerstattungen.
Tarife/Preisliste
Das Schulgeld richtet sich nach der jeweiligen Schulstufe und bemisst sich nach der aktuellen Preisliste, die jedes Jahr spätestens am 31. März für das kommende Schuljahr publiziert und den Vertragspartnern zugestellt wird. Die neuen Tarife gelten als akzeptiert und werden zum Vertragsbestandteil, falls die Vertragspartner den Schulungsvertrag nicht innerhalb der ordentlichen Kündigungsfrist von drei Monaten auf das Ende des Schuljahres (31. Juli) per Einschreiben kündigen. Bei verspäteter Kündigung sind drei Monatsschulgelder gemäss der angepassten Preisliste geschuldet.
Bei Eintritt während des laufenden Schuljahres berechnet sich das Schulgeld pro rata temporis.
Die Lehrmittel sind im Schulgeld inbegriffen.
Die Kosten für Exkursionen, Ausflüge, Schullager und Zertifikate sowie andere zusätzliche Dienstleistungen und Aktivitäten sind im Schulgeld nicht inbegriffen.
Falls die Preisliste eine Anmeldegebühr und ein Depot vorsieht, sind diese innert 5 Tagen nach Zustandekommen des Schulungsvertrags fällig. Das Depot wird beim Austritt der Schülerin/des Schülers vollumfänglich zurückerstattet, falls die Kündigung bei der Academia fristgerecht und nicht während der Probezeit eingegangen ist. Andernfalls verfällt das Depot zugunsten der Academia. Bei ausserordentlicher Vertragsauflösung durch die Schule verfällt das Depot zugunsten von Academia.
Finanzielle Bestimmungen/Zahlungsbedingungen
Das Schulgeld ist im Voraus entweder als Einmalzahlung oder bei Ratenzahlungen gegen eine Administrationsgebühr zu entrichten. Die Fälligkeit beträgt 30 Tage, sofern in der Preisliste oder auf den Rechnungen nicht anders festgelegt.
Werden nach Beginn des Unterrichts eine oder mehrere Raten bis zur vereinbarten Zahlungsfrist nicht bezahlt, so hat die Academia das Recht, die Schülerin/den Schüler bis zur Begleichung aller fälligen Raten von der Teilnahme am Schulprogramm auszuschliessen. Auch für die Zeit des Ausschlusses ist das Schulgeld geschuldet.
Bleibt die Zahlung auch nach erfolgter Mahnung und einer Nachfrist von 10 Tagen aus, kann die Academia vom Vertrag zurücktreten. Im Falle des Vertragsrücktritts steht der Academia nebst der Gebühr für die erbrachte Unterrichtsleistung eine Umtriebsentschädigung und Stornogebühr von drei Monatsschulgeldern zu. Für Mahnungen kann die Academia eine Administrationsgebühr erheben. Im Falle einer Betreibung gehen sämtliche anfallenden Kosten zu Lasten der Betriebenen. Auf den ausstehenden Betrag verrechnet die Academia einen Jahreszins von 3%.
Auch wenn eine Drittpartei (z. B. der Arbeitgeber der Vertragspartner oder eine Stiftung) die Bezahlung des Schulgeldes übernimmt, sind die Vertragspartner Vertragspartei und Schuldner des Schulgeldes. Falls die Rechnungen dem Arbeitgeber, einer Stiftung oder einem anderen Dritten zur Zahlung zugestellt werden sollen, bedingt dies eine schriftliche Bestätigung der Arbeitgeberfirma, der Stiftung bzw. der Drittpartei, wonach diese die finanziellen Pflichten aus dem bestehenden Vertragsverhältnis übernimmt. Ein Wechsel der Zahlungsadresse ist sechs Wochen vor Semesterbeginn bekannt zu geben.
Im Falle von Zahlungsverzug behält sich die Academia vor, ein Inkassounternehmen oder eine andere spezialisierte Organisation (z. B. Rechtsanwaltskanzlei) mit dem Einzug der Schulgeldforderung zu beauftragen.
Die Academia meldet Schülerinnen/Schüler nur dann zu Prüfungen an, wenn das fällige Schul- und/oder Prüfungsgeld zum Anmeldezeitpunkt vollständig bezahlt ist.
Sind beim Austritt der Schülerin/des Schülers Schulgeldforderungen noch nicht beglichen, behält sich die Academia vor, Zeugnisse und Diplome bis zur vollständigen Bezahlung zurückzubehalten.
Versäumter Unterricht entbindet nicht von der Zahlungspflicht; es besteht kein Anspruch auf Rückerstattung.
Ein Wechsel der Zahlungsmodalitäten (z. B. von Semesterzahlung auf Monatszahlung) ist nur auf Beginn eines neuen Semesters möglich. Eine entsprechende Mitteilung hat mindestens sechs Wochen vor Semesterbeginn zu erfolgen.
Vertragsdauer und ordentliche Kündigung
Der Schulungsvertrag verlängert sich jeweils um ein weiteres Schuljahr, falls er nicht von einer Vertragspartei unter Einhaltung einer dreimonatigen Kündigungsfrist per Einschreiben zum Ende des Schuljahres (31. Juli) gekündigt wird. Für die Wahrung der Frist gilt das Eingangsdatum bei der Academia.
Bei verspäteter Kündigung ist die Studiengebühr für drei Monate vollumfänglich geschuldet.
In jedem Fall endet der Schulungsvertrag mit dem Abschluss des letzten Schuljahres, für das die Academia ein Unterrichtsangebot bereitstellt.
Das Unterrichtsangebot der Academia International School Basel (7. Klasse/Gymnasium) schliesst nahtlos an das Angebot der Academia Bilingual School Basel (6. Klasse) an. Die Academia kümmert sich um den Übertritt. Eine Kündigung/ein Austritt ist unter Einhaltung einer dreimonatigen Kündigungsfrist per Einschreiben zum Ende des Schuljahres (31. Juli) zu melden.
Kündigung während des Schuljahres durch den Vertragspartner
Der Schulungsvertrag kann durch die Vertragspartner unter Einhaltung einer dreimonatigen Kündigungsfrist per Einschreiben zum Ende eines Monats gekündigt werden. In diesem Falle stehen der Academia die Monatsschulgelder während der gesamten Kündigungsfrist vollumfänglich zu, und zwar auch dann, wenn die Schülerin/der Schüler schon vor dem Vertragsende von der Schule genommen wird.
Ausserordentliche Vertragsauflösung durch die Academia
Die Academia kann den Schulungsvertrag mit sofortiger Wirkung und ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist auflösen, wenn
- die Schülerin/der Schüler in grober Weise gegen die Schulordnung verstossen oder ein schweres Disziplinarvergehen begangen hat.
- die Schülerin/der Schüler trotz schriftlicher Abmahnung dem Unterricht wiederholt unentschuldigt ferngeblieben ist.
- andere wichtige Gründe die Fortsetzung des Schulungsvertrags für die Academia unzumutbar machen.
Im Falle der ausserordentlichen Vertragsauflösung steht der Academia nebst der Gebühr für die erbrachte Unterrichtsleistung eine Umtriebsentschädigung und Stornogebühr von drei Monatsschulgeldern zu.
Unterrichtszeit, Schulferien und Feiertage
Die Unterrichtszeiten werden von der Schulleitung der Academia festgesetzt und den Vertragspartnern rechtzeitig schriftlich mitgeteilt. Die Vertragspartner sind dafür verantwortlich, dass die Schülerin/der Schüler pünktlich zum Unterrichtsbeginn in der Schule eintrifft.
Die Schulferien und Feiertage werden vor Semesterbeginn durch die Academia kommuniziert. Sie richten sich grundsätzlich nach der Ferien- und Feiertagsregelung desjenigen Kantons, in welchem die Unterrichtsleistung erbracht wird.
Schulabsenzen und Dispensationen
Die Vertragspartner sind verpflichtet, die Schule im Krankheitsfall telefonisch, schriftlich oder mittels E-Mail über die Abwesenheit zu informieren. Alle anderen Dispensationsgesuche, welche nicht krankheits- oder unfallbedingt sind, müssen in schriftlicher Form an die Schulleitung gerichtet werden.
Ausflüge und Exkursionen
Mit der Unterzeichnung des Schulungsvertrags geben die Vertragspartner Einverständnis, dass die Schülerin/der Schüler an von der Schule organisierten Ausflügen und Exkursionen teilnehmen darf. Die Academia kündigt diese Anlässe in geeigneter Form an und holt keine weitere explizite Genehmigung der Vertragspartner ein.
Übertritte und Aufnahmeprüfungen
Eine Anmeldung für den Übertritt der Schülerin/des Schülers an eine andere Schule resp. eine Anmeldung zu einer Aufnahmeprüfung einer anderen Schule sind durch die Vertragspartner vorzunehmen.
Versicherung
Die Vertragspartner bestätigen mit der Unterzeichnung des Schulungsvertrages, dass die Schülerin/der Schüler im Rahmen der gesetzlichen Krankenkasse gegen die Folgen von Unfällen versichert ist. Die Academia hat keine zusätzliche Unfallversicherung abgeschlossen.
Haftung
Die Academia übernimmt der Schülerin/dem Schüler oder Dritten gegenüber – insbesondere bei Unfällen, Verlusten, Personen-, Sach- und Vermögensschäden jeglicher Art – soweit gesetzlich zulässig keine Haftung. Die Vertragspartner sorgen für den nötigen, in der Schweiz wirksamen Versicherungsschutz, wozu insbesondere auch eine Haftpflichtversicherung zählt.
Datenschutz
Die basierend auf den Schulungsverträgen erhaltenen personenbezogenen Daten werden von der Academia sowie der Schule nach geltenden nationalen und supranationalen Gesetzgebungen erfasst, verwaltet und verarbeitet. Für detailliertere Informationen verweisen wir auf unsere Datenschutzrichtlinien, welche auf unseren Websites zur Verfügung stehen. Sollte es im Zusammenhang mit Schulungsverträgen wider Erwarten zu Rechtsstreitigkeiten kommen, behält sich die Academia eine gesetzeskonforme Übermittlung der jeweiligen personenbezogenen Daten an Drittparteien (wie z. B. Inkassobüros, Anwälte, Gerichte etc.) vor.
Information über volljährige Schülerinnen/Schüler
Die Academia kann die Vertragspartner einer volljährigen Schülerin/eines volljährigen Schülers auch ohne deren/dessen Zustimmung über wichtige Schulangelegenheiten informieren, sofern sie für die Bezahlung des Schulgeldes aufkommen.
Zusatzbestimmungen Academia International School
Die Academia behält sich das Recht vor, Studiengänge, Zeitvarianten, Vertiefungsrichtungen oder Module wegen Unterbeteiligung oder anderer Umstände, die eine Durchführung aus Sicht der Academia unzumutbar machen, abzusagen. Die Academia behält sich des Weiteren vor, aus wesentlichen Gründen Änderungen an den Studiengängen oder Modulen unter Wahrung der berechtigten Interessen der angemeldeten Schülerinnen/Schüler vorzunehmen.
In der Schweiz regelt swissuniversities den Hochschulzugang auch für A Levels. Die Studiengänge der Academia fussen auf den Hochschulzulassungsvoraussetzungen, welche zum Zeitpunkt der Anmeldung zum Studiengang bei Academia in Kraft sind. Prüfungsgebühren sind im Schulgeld nicht einbegriffen.
Schlussbestimmungen
Sollten einzelne oder mehrere Bestimmungen des Schulungsvertrages, der Allgemeinen Vertragsbestimmungen oder deren Beilagen unwirksam oder ungültig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. Die unwirksamen oder ungültigen Bestimmungen sind so auszulegen oder so zu ersetzen, dass sie dem erstrebten Zweck dieser Vereinbarungen in zulässiger Weise am nächsten kommen. Dasselbe gilt auch für allfällige Vertragslücken.
Vereinbarungen zwischen der Academia und den Vertragspartnern sowie deren Ergänzungen und Abänderungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform.
Für alle Rechtsbeziehungen mit der Academia ist Schweizer Recht anwendbar. Gerichtsstand ist der Sitz der Academia. Academia hat auch das Recht, die Vertragspartner an deren Wohnsitz zu belangen.